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Das Verfahren der Gesetzgebung in der EU

Fast das gesamte Lebensmittelrecht und die meisten anderen die Ernährungsindustrie betreffenden gesetzlichen Regelwerke haben ihren Ursprung in Brüssel. Eine kurze Übersicht über die Entstehung von Verordnungen und die Beteiligung von Kommission, Rat und EU-Parlament.

Kompliziertes Verfahren

In jedem Fall haben dies gesetzlichen Regelwerke der EU ihren Ursprung in der EU-Kommission und passieren dann ein mehr oder minder kompliziertes Gesetzgebungsverfahren, bei dem das EU-Parlament und seine diversen Ausschüsse sowie schlußendlich der Ministerrat beteiligt sind. Ein einfaches Schema dieses Gesetzgebungsverfahrens am Beispiel eines Verordnungsentwurfs der EU-Kommission wollen wir Ihnen hiermit an die Hand geben.

Im Zentrum: Der Berichterstatter

Im Schaubild wird der Entwurf zunächst dem zuständigen Ausschuss des EU-Parlaments zugeleitet. Die Fraktionsvorsitzenden des EP bestimmen einen Berichterstatter, dessen Aufgabe es ist, dazu einen Bericht für eine Beschlussvorlage des Parlaments zu erstellen. Dieser Berichterstatter ist damit vorübergehend »Herr des Verfahrens«. Die Fraktionen bestimmen einzeln eigene sogenannte Schattenberichterstatter, die alternative Berichte erstellen.

Die Mitglieder des mit dem Entwurf befassten Ausschusses legen während der Beratungsphase Änderungsanträge zum Verordnungsentwurf vor, die vom Berichterstatter in die Beschlussvorlage eingearbeitet werden. Hierüber stimmt der Ausschuss ab, danach wird der Bericht zur Abstimmung dem Plenum des Parlaments zugeleitet.

Zweite Lesung, Vermittlungsausschuss und Ministerrat

Kommt es im ersten Anlauf zu keiner Einigung, wird eine zweite Lesung angesetzt, in der sich die Prozedur wiederholt. Führt auch diese nicht zur erforderlichen Mehrheit, wird ein Vermittlungsausschuss aus EP und Kommission eingesetzt, der eine beschlußfähige Vorlage für den Ministerrat erarbeitet. Hier wird in jedem Falle schlussendlich abgestimmt.

Da das Verfahren weitestgehend öffentlich ist – und insbesondere auch von den Verbänden die ganze Zeit über beeinflusst werden kann – herrscht zum Ende der Verfahrens bei den Beteiligten meist eine gewisse Klarheit darüber, welche Mehrheitsverhältnisse es bei einer Abstimmung im Ministerrat geben wird. Dementsprechend kann das Timing eine große Rolle spielen. Angesichts der großen Zahl von EU-Mitgliedstaaten wird der Prozess aber immer schwieriger zu steuern.

Der beste Zeitpunkt für eine Beeinflussung eines Gesetzgebungsvorhabens ist daher ganz am Anfang: Der Entwurf der Kommission. Später wird es schwieriger, denn dann müssen die Abgeordneten des Parlaments einzeln – jeder für sich – angesprochen und überzeugt werden.