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Die Dürre-Hilfen von Bund und Ländern sind keine Agrarpolitik

Bis zu 340 Millionen Euro können Bund und Länder an bedürftige Bauern auszahlen, nachdem Bundesministerin Julia Klöckner vorgestern ein »Wetterereignis von nationalem Ausmaß« festgestellt hat. Die Grünen haben diese finanziellen Dürrehilfen als fehlgeleitete Argarpolitik kritisiert. Aber die Kritik trifft nicht den Kern der Sache. Denn das Geld für die Bauern ist eine Maßnahme der Strukturpolitik.

Bedingungen für die Dürrehilfen

Die Dürrehilfen von Bund und Ländern, die einem Betrieb ausgezahlt werden können, sind an zwei Bedingungen geknüpft. Erstens muss der Betrieb einen »Naturalertragsrückgang« von mindestens 30 % nachweisen. Sprich: Mehr als 30 % der Ernte – über alle angebauten Produkte – in einem Betrieb müssen ausgefallen sein. Da die Dürre sich bisher vor allem auf die Ernte von Getreide, Mais und Gras ausgewirkt hat, wird diese Bedingung praktisch nur von Betrieben erfüllt, die nichts anderes angebaut haben. Solche Bauern, die diversifiziert haben, können die Verluste bei Getreide, Mais und Gras durch die guten bis sehr guten Ernten bei einigen Gemüsesorten (z. B. Gurken) und Obst ausgleichen. Anders gewendet: Die Dürre betrifft vor allem die »Monokulturen« – zum Beispiel in Regionen, in denen außer Getreide, Mais und Gras kaum etwas angebaut werden kann, wie etwa in Teilen von Mecklenburg-Vorpommern. Die Dürrehilfe ist damit von vornherein auf bestimmte, besonders gefährdete Regionen konzentriert.

Zweitens muss ein Betrieb, bevor er Finanzhilfen erhält, nachweisen, dass ihn der Verlust existenziell trifft. Nur wer akut von der Pleite bedroht ist, den kann das Geld von Bund und Ländern retten. Und dabei kommt der Staat nur für die Hälfte des Verlustes auf. Die Dürrehilfe soll damit vor allem ein weiteres Hofsterben vermeiden.

Halten wir fest: Die Dürrehilfe soll helfen, die bäuerliche Struktur dort zu erhalten, wo die Landwirtschaft am meisten gefährdet ist – dort, wo es keine oder wenige Alternativen gibt und das Wirtschaften ohnehin schon so schwierig ist, dass es kaum Rücklagen oder andere finanzielle Polster gibt.

Was wäre, wenn die Dürrehilfen stattdessen eine Maßnahme der Agrarpolitik wären?

Die Bauern kritisieren zu Recht, dass nur diejenigen Betriebe Geld bekommen, die schlecht gewirtschaftet haben (oder nicht anders konnten). Es könne sein, dass in einem Dorf zwar alle Bauern gleichermaßen 30 % weniger Ernte einfahren, aber nur wenige – die ärmsten – Finanzhilfen bekämen. Die Dürrehilfen sind also nicht in erster Linie ein Ausgleich für Ernteschäden – dann müssten sie an alle betroffenen gleichermaßen gezahlt werden. So hat die EU beispielsweise in der EHEC-Krise von 2011 finanzielle Unterstützung von 210 Millionen Euro ausgezahlt. Die Zahlungen sollten die Umsatzverluste aller betroffenen Bauern ausgleichen.

Neben Krisen gibt es in der Agrarpolitik weitere Gründe für Zahlungen an die Bauern: Traditionell geht es um die Förderung der landwirtschaftlichen Produktion; allerdings ist dies mit den WTO-Regeln inzwischen nur noch bedingt vereinbar. Der Erhalt des Sektors Landwirtschaft, die Landschaftspflege und vor allem Umweltziele sind zunehmend die Rechtfertigung dafür, dass Brüssel in etwa die Hälfte des EU-Haushalts für die Landwirtschaft ausgibt.

Darüber kann man nachdenken, wenn man Agrarpolitik gestalten will. Der Finanzrahmen der EU für die Zeit von 2020 bis 2027 gibt dafür einen Anlass. Ein Umsteuern, wie es den Grünen vorschwebt, ist angesichts des Klimawandels sicherlich intensiv zu bedenken. Nur ist das eben Agrarpolitik und nicht Strukturpolitik. Auch wenn die Strukturpolitik dieser Tage letztendlich auch auf den Klimawandel zurückzuführen ist.